Anfrage Aufnahme Neumandat

HINWEIS:


Neuaufnahmen für Unternehmen:

Nur ab zukünftiger Neugründung oder bei bestehenden Unternehmen, erst zum folgenden Geschäftsjahr, keine Erstellung der Steuererklärungen für Vorjahre!

Neuaufnahmen für Privatpersonen auch mit Vermietung und Verpachtung:

Nur bis zum Vorjahr, keine Erstellung von Steuererklärungen für Jahre davor!

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